Partyservice Bär
Robin Bär
Hauptstraße 50
78576 Emmingen-Liptingen
Tel.: 07465 615
Fax: 07465 920805
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre Veranstaltung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese allgemeine Vertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu dem die Firma Partyservice Bär nachfolgend als Leistungsträger benannt üblicherweise mit seinen Gästen Bewirtungsverträge abschließt.
2. Vertragspartner
2.1 Grundsätzlich ist der Veranstalter auch der Vertragspartner.
2.2 Im Zweifelsfalle gilt der Besteller als Vertragspartner des Leistungsträger, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
2.3 Besteller und Veranstalter haften im Zweifelsfall gesammtschuldnerisch
2.4 Die Leistung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
3. Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Bewirtungsvertäge kommen durch die Annahme des Gastes der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3.2 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme fällig.
4. Rücktritt
4.1 Buchungen sind verbindlich wenn 30 Tage vor der Veranstaltung nicht schriftlich Storniert wurde. Bei Rücktritt werden nach den anerkannten Grundsätzen der Rechtssprechung und der Konditionenempfehlung des 60% des mittleren Umsatzes von vergleichbaren Veranstaltungen erhoben. Kartellamtes (abgedruckt im Bundeszeiger) Gebühren von
4.2 Eine Reduzierung der bestellten Personenanzahl kann innerhalb von Zwei Tagen vor dem Veranstaltungbeginn in der Rechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Bis 7 Tage vor Veranstaltung wenn die Änderung nicht größer als 15 % des Gesamtgästezahl entspricht
5. Haftung des Leistungsträger für Schäden
5.1 Der Leistungsträger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Geschäftsbetriebes ereignet hat und ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
6. Rechnungsfälligkeit
6.1 Rechnungen sind binnen 5 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Fakturierungsreklamationen sind unverzüglich unserer Firma mitzuteilen.
6.2 Bei Zahlungsverzug ist der Leistungsträger berechtigt gegenüber Verbrauchern, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Leistungsträger bleib die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6.3 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Leistungsträger eine Mahngebühr von 10,00 € erheben.
7. Wirksamkeit der Vertragsbedingungen
7.1 Diese Bedingungen werden mit Bestellung und Annahme anerkannt.
7.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist Tuttlingen. Auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung.
8.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Bewirtungsvertrag wird das für den Cateringbetrieb sachlich und örtliche zuständige Gericht vereinbart.
9. Zusatzleistung
9.1 Der Vertragspartner haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Gästen zusätzlich bestellter Speisen, Getränken und Accessoires, es sei denn, dass die Erbringung und Bereitstellung solcher Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
9.2 Preisangaben sind Nettopreise
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Es werden Je nach MwSt. Satz 7% oder 19%
(mit Serviceleistung )Fällig.